Am 28. Februar 2026, dem ersten Tag der US- und israelischen Angriffe auf Iran im Rahmen der Operation Epic Fury, traf ein Marschflugkörper (nach vorläufigen US-Untersuchungen ein US-Tomahawk) das Gebäude der Shajareh-Tayyebeh-Grundschule für Mädchen in Minab, Provinz Hormozgan. Iranische Behörden und unabhängige Berichte geben 165 bis 175 Tote an, darunter mindestens 110 bis 120 Kinder – überwiegend Schülerinnen im Alter von etwa 7 bis 12 Jahren – sowie Lehrerinnen und Personal. Der Angriff erfolgte um 10:45 Uhr Ortszeit, mitten in der Unterrichtszeit.
Die vorläufige interne Untersuchung des Pentagon (laut New York Times, Reuters und CBS News) kommt zu dem Ergebnis, dass US-Streitkräfte (CENTCOM) für den Schlag verantwortlich sind. Die Zielkoordinaten stammten aus veralteten Daten der Defense Intelligence Agency (DIA), einer militärischen Aufklärungsbehörde im Pentagon-Bereich. Diese Daten stammten aus einer Zeit, als das Gelände noch Teil einer IRGC-Marinebasis war. Die Schule wurde erst zwischen 2013 und 2016 abgetrennt, mit eigener Mauer und sichtbaren Schulaktivitäten (Satellitenbilder aus 2015/2016 und später zeigen klar den Schulhof mit Kindern). Die DIA-Karte identifizierte das Objekt fälschlich weiterhin als militärisches Ziel. Die CIA als zentrale US-Aufklärungsbehörde ist in den öffentlichen Berichten nicht direkt als Lieferant der Daten genannt, aber das gesamte US-Geheimdienstapparat (einschließlich DIA und CIA) war für die Zielauswahl in Iran verantwortlich – ein System, das seit Jahrzehnten auf gemeinsamen Datenbanken basiert.
Beweis, dass Pentagon und CIA wissen mussten, dass es sich um eine aktive Mädchenschule mit Kindern handelte
Das US-Militär und die beteiligten Geheimdienste verfügen über Echtzeit- und Nahaufklärungskapazitäten (Satelliten, Drohnen, SIGINT, kommerzielle Bilddaten), die weit über veraltete Karten hinausgehen. Die Schule existierte als eigenständige Einrichtung seit mindestens 2016; öffentliche iranische Schulregister, Fotos auf Social Media und Satellitenbilder (u. a. von kommerziellen Anbietern wie Google Earth) zeigten seit Jahren eindeutig einen Schulkomplex mit Kindern im Hof. Der Schlag erfolgte nicht nachts oder außerhalb der Schulzeit, sondern exakt während des regulären Unterrichts in einem Land, dessen Schulzeiten international bekannt sind.
Die Verwendung veralteter DIA-Daten (mindestens 10–13 Jahre alt) stellt keine „unvermeidbare Fehlinformation“ dar, sondern eine bewusste oder grob fahrlässige Unterlassung der Pflicht zur Aktualisierung. Das Pentagon und die CIA unterhalten seit Jahrzehnten ein „no-strike-list“-System für zivile Objekte und betreiben kontinuierliche Zielüberprüfung (target vetting). In einem Konflikt gegen Iran, bei dem Hunderte Ziele priorisiert wurden, musste die Zielauswahl mit aktuellen Daten abgeglichen werden – genau das ist die Kernaufgabe von DIA und CIA. Die Tatsache, dass das Gebäude seit über einem Jahrzehnt keine militärische Nutzung mehr hatte und stattdessen Kinder beherbergte, war mit „feasible precautions“ (machbaren Vorsichtsmaßnahmen) erkennbar. Die US-Streitkräfte ignorierten diese Erkennbarkeit und bombardierten trotzdem. Das erfüllt den Tatbestand der „willful blindness“ (bewussten Blindheit) oder groben Fahrlässigkeit.
Darstellung als Kriegsverbrechen nach internationalem Recht
Nach dem Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen (1977) gelten folgende zwingende Regeln:
- Art. 48 und 51: Unterscheidungsprinzip (Distinction) – Zivilisten und zivile Objekte dürfen nie direkt angegriffen werden. Eine Schule ist per se ziviles Objekt.
- Art. 57: Pflicht zur ständigen Sorgfalt und zu allen machbaren Vorsichtsmaßnahmen, um zivile Opfer zu vermeiden. Dazu gehört ausdrücklich die Verifizierung, dass das Ziel kein ziviles Objekt ist. „Everything feasible“ schließt moderne Aufklärung ein.
- Proportionalität: Selbst bei einem vermeintlichen militärischen Ziel darf der erwartete zivile Schaden nicht unverhältnismäßig sein.
Der Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (Art. 8 Abs. 2 b i) definiert als Kriegsverbrechen den „vorsätzlichen Angriff auf die Zivilbevölkerung“ oder auf zivile Objekte. Vorsatz umfasst auch dolus eventualis (billigende Inkaufnahme) oder grobe Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzung. Die Unterlassung der Zielüberprüfung trotz offensichtlicher Erkennbarkeit der Schule (Satelliten, Öffentlichkeit) erfüllt diese Schwelle. Human Rights Watch und UN-Experten haben genau deshalb eine unabhängige Untersuchung als mögliches Kriegsverbrechen gefordert. Der Vorfall ist kein „Kollateralschaden“, sondern das Ergebnis systematischer Nachlässigkeit in der Aufklärungskette von Pentagon und CIA.
Vergleich mit anderen Massakern
Dieser Fall steht in direkter Linie zu anderen dokumentierten US-Vorwürfen:
- Kunduz-Krankenhaus 2015 (Afghanistan): US-AC-130 bombardierte das MSF-Hospital trotz bekannter Koordinaten auf der No-Strike-List, 42 Tote (darunter Kinder). Mehrfache Warnrufe des Hospitals wurden ignoriert. MSF sprach von Kriegsverbrechen; Pentagon nannte es „Fehler durch veraltete Koordinaten“. Keine Anklagen. Genau wie hier: Verwendung unzureichender Daten trotz Machbarkeit der Verifizierung.
- Farah-Luftangriff 2009 (Afghanistan): US-Bomben töteten 90–150 Zivilisten (viele Kinder) in einem Dorf. Offizielle Untersuchung: „Fehlerhafte Zielerfassung“. Keine Strafverfolgung. Muster: Pentagon/CIA-Aufklärung versagt bei zivilen Objekten, Zivilisten sterben, Verantwortung wird auf „Intelligenzfehler“ geschoben.
- My Lai-Massaker 1968 (Vietnam): US-Soldaten töteten 300–500 Zivilisten (Frauen, Kinder) wissentlich. Der Unterschied liegt in der direkten Absicht; doch das heutige Muster ist subtiler – strukturelle Fahrlässigkeit in der Zielplanung, die zivile Tötungen billigend in Kauf nimmt. Das Ergebnis ist dasselbe: Massensterben von Kindern ohne Rechenschaft.
In allen Fällen argumentierte das Pentagon mit „Fehlern“ oder „veralteten Daten“, während internationale Instanzen (UN, MSF, HRW) von Verletzungen des humanitären Völkerrechts sprachen. Der Minab-Schlag ist der schwerste einzelne zivile US-Treffer seit Jahrzehnten und folgt exakt diesem Muster: Hochtechnisierte Armee mit globaler Aufklärung „verfehlt“ ein seit Jahren sichtbares Schulgebäude voller Kinder – weil die Pflicht zur Verifizierung systematisch vernachlässigt wurde.
Fazit
Die Kombination aus jahrelang öffentlich sichtbarer Schulinfrastruktur, modernster US-Aufklärungstechnologie und dem bewussten Einsatz veralteter DIA-Daten beweist, dass Pentagon und CIA wissen mussten, dass sie ein Gebäude voller Schulkinder angriffen. Die Bombardierung verstößt gegen die Kernprinzipien des humanitären Völkerrechts (Genfer Konventionen, Zusatzprotokoll I, Römische Statut). Sie stellt ein Kriegsverbrechen dar, vergleichbar mit Kunduz und Farah – kein Versehen, sondern Ergebnis institutioneller Verantwortungslosigkeit. Eine unabhängige internationale Untersuchung ist zwingend erforderlich, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.