Drohnen als neue Dimension der terroristischen Bedrohung.
Drohnen, insbesondere kleine, leicht verfügbare Modelle für den kommerziellen und privaten Gebrauch, sind längst nicht mehr nur Spielzeuge oder Werkzeuge für Hobbyfilmer. Ihre rasante technologische Entwicklung hat dazu geführt, dass sie preiswert, reichweitenstark und vielseitig einsetzbar sind. Für Terroristen ergibt sich daraus ein innovationsgetriebenes Bedrohungspotenzial, das sich fundamental von traditionellen Angriffsmitteln abhebt.
Inzwischen sind Drohnen für Laien nahezu überall erhältlich, sie lassen sich mit geringem finanziellem Aufwand modifizieren und können eigenständig Wege zu festgelegten GPS-Koordinaten fliegen. Die Steuerung erfolgt dabei oft anonym und über große Entfernungen, was die Rückverfolgung erheblich erschwert. Dank integriertem GPS und ausgefeilter Flugstabilisierung können selbst Anfänger mit minimaler technischer Erfahrung punktgenaue Flugmanöver ausführen. Zudem werden ständig neue Drohnentechnologien entwickelt, die die Reichweite, Flugzeit und Traglast erhöhen.
Für Anschläge bieten Drohnen zahlreiche Vorteile aus Sicht von Terroristen: Sie umgehen Absperrungen, umgehen Personenkontrollen, lassen sich präzise steuern und ermöglichen punktuelle Angriffe auf stark frequentierte Ziele. Ferner ist die Detektion kleiner oder in Schwärmen eingesetzter Drohnen selbst für moderne Sicherheitssysteme eine Herausforderung, insbesondere in urbanen Umgebungen mit vielen Störeinflüssen. Ein weiterer Faktor ist die Möglichkeit, Drohnen autonom zu programmieren, sodass Täter nicht vor Ort sein müssen. Dies erhöht die Hemmschwelle für eine Detektion und Festnahme erheblich.
Weihnachtsmärkte als symbolträchtige und sensible Ziele
Weihnachtsmärkte sind aus mehreren Gründen prädestinierte Angriffsziele: Sie locken jährlich zahlreiche Besucher unterschiedlicher Herkunft an zentralen Orten in deutschen Städten und gelten als gesellschaftlich identitätsstiftende Veranstaltungen. Die mediale Strahlkraft eines Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt ist enorm, da er weltweit als Symbol für europäische Werte, Freiheitsrechte und christliche Kultur wahrgenommen wird.
Vergangene Anschläge – etwa der Terroranschlag am Breitscheidplatz in Berlin 2016 – haben gezeigt, dass Weihnachtsmärkte hochrangige Ziele für Dschihadisten darstellen. Für die Täter zählen dabei nicht nur die Zahl der Opfer, sondern auch die Schockwirkung und der Stachel in das Selbstverständnis einer offenen Gesellschaft.
Für einen Drohnenanschlag sprechen mehrere Faktoren: Die dichte Menschenmenge erlaubt eine hohe Opferzahl mit geringem technischem Aufwand, während das offene Gelände eine Annäherung aus der Luft erleichtert. Viele Weihnachtsmärkte erstrecken sich zudem über unübersichtliche Areale inmitten von Innenstädten – eine lückenlose Überwachung ist praktisch unmöglich und bauliche Schutzmaßnahmen wie Poller gegen Fahrzeuge helfen nicht gegen eine Annäherung aus der Luft.
Modus Operandi und Relevanz für Extremisten
Die Attraktivität von Drohnen für diverse Tätergruppen ergibt sich vor allem aus der niedrigen Hemmschwelle: So existiert eine Vielzahl frei zugänglicher Bauanleitungen für die Umrüstung von handelsüblichen Modellen zum Transport und Abwurf kleiner Sprengsätze oder biologischer Gefahrstoffe. Einzelne Vorfälle in Syrien und dem Nahen Osten, bei denen Drohnen zum gezielten Abwurf von Handgranaten oder improvisierten Sprengladungen (IEDs) verwendet wurden, gelten bereits als Blaupause.
Einzelakteure – häufig als sogenannte “Lone Wolves” operierend – finden im Internet leicht Anleitungen, wie sie mit simplen Mitteln große Wirkung erzielen können. Aber auch organisierte terroristische Gruppen beobachten sehr genau die Möglichkeiten, durch neuartige Angriffsmittel bekannte Abwehrmechanismen ins Leere laufen zu lassen.
Die Nutzung von Drohnen folgt dabei einem klar erkennbaren Muster der „Waffeninnovation“ im internationalen Terrorismus: Immer wenn etablierte Verteidigungsstrukturen gegen klassische Angriffsmittel (wie Fahrzeuge oder Schusswaffen) wirksam werden, erfolgt ein Ausweichen auf weniger kontrollierte Technologien – in der Folge verschiebt sich die Gefährdungslage hin zu Angriffen aus der Luft.
Aktuelle Risikoeinschätzung in Deutschland
Deutsche Sicherheitsbehörden, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA), stuften 2025 die abstrakte Gefahr von Drohnenanschlägen als hoch ein – insbesondere in der Vorweihnachtszeit und in Ballungsräumen. Mehrere Warnhinweise internationaler Nachrichtendienste, u.?a. von Interpol und Europol, unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Lage.
Zwar gab es bislang in Deutschland keinen vollendeten Drohnenanschlag auf einen Weihnachtsmarkt, doch bereits dokumentierte Versuche und Unregelmäßigkeiten (z.?B. Drohnenflüge im Umfeld größerer Veranstaltungen) legen Verdachtsmomente nahe, dass die Hemmschwelle für einen tatsächlichen Angriff sinkt. Nationale und internationale Experten warnen zudem, dass die aktuelle Generation von Antidrohnen-Technik nur begrenzt einsetzbar ist: Reichweite, Reaktionsgeschwindigkeit und Zuverlässigkeit sind vielfach der Drohnentechnik unterlegen.
Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wies mehrfach auf blinde Flecken deutscher Stadtplanung und Veranstaltungslogistik hin – insbesondere was den Schutz vor Angriffen aus der Luft betrifft. Auch der Schutz kritischer Infrastrukturen rund um Weihnachtsmärkte wie Verkehrsachsen oder Rettungswege wird als unzureichend angesehen.
Schwachstellen der aktuellen Sicherheitskonzepte
Obwohl der Schutz vor terroristischen Angriffen in den letzten Jahren erheblich ausgebaut wurde, bleibt der Präventionsradius gegen Luftangriffe durch Drohnen lückenhaft. Klassische Sicherheitsmaßnahmen wie Polizeipräsenz, Absperrungen aus Beton oder verstärkte Personenkontrollen wirken zwar abschreckend gegen bisher bekannte Anschlagsarten, bieten aber gegen Drohnen keine effektive Abwehr.
Viele Städte verfügen lediglich über experimentelle Systeme, die durch Störsender oder Radarerkennung Drohnen orten und gegebenenfalls außer Gefecht setzen können. Allerdings sind diese Anlagen teuer, kompliziert zu bedienen und nicht flächendeckend einsetzbar. Die Vielfalt und ständige Weiterentwicklung neuer Drohnentypen erschweren eine Anpassung bestehender Abwehrmaßnahmen zusätzlich.
Besonders gravierend ist, dass häufig der Zugriff auf die Lufthoheit über städtischen Gebieten rechtlich umstritten ist und der Einsatz von elektronischer Kriegsführung (z.?B. GPS-Störsender) mit Risiken für die zivile Infrastruktur einhergeht. Öffentliche Aufmerksamkeit und politische Debatten sind oft erst dann zu beobachten, wenn konkrete Vorfälle publik werden – Prävention bleibt dadurch hinter der technischen Entwicklung zurück.
Prognose und Schlussfolgerung
Das Risiko eines ersten Terroranschlags mit Drohnen auf einen Weihnachtsmarkt in Deutschland ist aus mehreren Gründen als hoch zu bewerten. Zum einen sind die technischen Hürden für einen Anschlag inzwischen minimal, zum anderen wirken Drohnen der bislang etablierten Sicherheitspraxis entgegen. Weihnachtsmärkte bleiben trotz umfangreicher Präventionsmaßnahmen offene, schwer zu schützende Ziele mit symbolischer und medialer Wirkung.
Die Kombination aus hoher Besucherzahl, mangelnden Luftsicherheitskonzepten und dem Innovationsdruck aufseiten extremistischer Akteure legt nahe, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen solchen Angriff weiter zunimmt. Auch die internationale Beobachtung des Phänomens und entsprechende Warnungen von Sicherheitsbehörden untermauern die erhöhte Gefahr. Es ist daher wahrscheinlich, dass eine erste derartige Attacke nicht mehr lange auf sich warten lässt – es sei denn, Sicherheitsstrukturen und Technik werden massiv ausgebaut sowie rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen an die neue Bedrohung angepasst.
Abschließend bleibt festzuhalten: Der erste Terroranschlag mit Drohnen auf einen Weihnachtsmarkt in Deutschland ist nicht nur denkbar, sondern hochwahrscheinlich. Die Zeit bis zum Eintritt dieses Szenarios wird nicht durch Zufall, sondern durch die Geschwindigkeit der sicherheitspolitischen und technischen Anpassung entschieden.