Berlin (LabNews Media LLC) – Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über deutsche Waffen- und Waffensystemlieferungen an die USA und Israel im Zusammenhang mit dem Krieg gegen den Iran und im Libanon, die gegen geltendes Recht verstoßen würden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die am 23. September 2026 als Drucksache 21/8141 veröffentlicht wurde.
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage (Drucksache 21/7736) auf den am 28. Februar 2026 begonnenen Irankrieg verwiesen. Nach Angaben der Fragesteller kamen bis Mitte März 2026 mehr als 2.300 Zivilisten ums Leben, darunter mehr als 1.400 im Iran, fast 900 im Libanon und 20 in Israel. Völkerrechtler bewerten den Krieg überwiegend als Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta.
Rechtliche Bewertung durch die Bundesregierung
Die Fragesteller wollten wissen, ob die Bundesregierung Lieferungen von Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern an die USA und Israel seit Beginn der Angriffe als vereinbar mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz, dem UN Arms Trade Treaty und dem EU-Verhaltenskodex betrachtet.
Nach den geltenden politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Rüstungsgütern sowie den Vorgaben des Kriegswaffenkontrollgesetzes, des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gemeinsamen Standpunkts der EU soll bei Genehmigungsentscheidungen geprüft werden, ob das Empfängerland das Völkerrecht achtet und ob die Gefahr besteht, dass gelieferte Waffen für völkerrechtswidrige Handlungen oder schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht eingesetzt werden.
Frühere Exportgenehmigungen
Aus früheren Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen geht hervor, dass Deutschland im Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember 2025 Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Wert von rund 103,8 Millionen Euro erteilt hat. Im ersten Quartal 2026 folgten weitere Genehmigungen im Wert von rund 63,6 Millionen Euro. Im zweiten Quartal 2026 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte nach Israel im Wert von rund 735,8 Millionen Euro, wovon etwa 67 Prozent auf ein Großprojekt im maritimen Rüstungsbereich entfielen.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort zudem auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014, wonach eine Auskunft aus Gründen des Staatswohls verweigert werden kann, wenn sie konkrete Einblicke in bestehende Güterbedarfe des Empfängerlands ermöglichen würde.
